Deutsche Rente in Bulgarien: Steuern, Krankenversicherung und Pflege 2026
Wer besteuert die deutsche Rente nach dem Umzug nach Bulgarien, warum der Grundfreibetrag wegfaellt und wie Sie ihn zurueckholen, was das S1 wirklich abdeckt und was die Pflegeversicherung leistet. Mit Fundstellen aus DBA, EStG und bulgarischem Recht.

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Wer als Rentner nach Bulgarien zieht, bekommt von deutschen Auswanderer-Portalen zwei Antworten, die beide falsch sind: die Rente werde in Bulgarien mit zehn Prozent besteuert, und der Grundfreibetrag laufe einfach weiter. Das Gegenteil stimmt in beiden Fällen. Wir leben und arbeiten in Bulgarien, und für diesen Text haben wir nicht bei anderen Blogs abgeschrieben, sondern die Quellen selbst gelesen: den Abkommenstext im Bundesgesetzblatt, die einschlägigen Paragrafen des EStG, das bulgarische Krankenversicherungsgesetz, das Aufenthaltsgesetz für EU-Bürger und das Merkblatt der DVKA zur Pflegeversicherung im Ausland.
Die kurze Antwort
Ihre deutsche gesetzliche Rente wird in Deutschland besteuert und bleibt in Bulgarien steuerfrei. Die zehnprozentige bulgarische Flat Tax betrifft sie überhaupt nicht. Der eigentliche finanzielle Effekt des Umzugs liegt woanders, nämlich beim Wegfall des deutschen Grundfreibetrags, und der lässt sich mit einem Antrag meist reparieren. Die zweite große Frage ist die Krankenversicherung, und die dritte, über die fast niemand schreibt, ist die Pflege.
Wer besteuert was
Maßgeblich ist das Abkommen zwischen Deutschland und Bulgarien vom 25. Januar 2010 (Bundesgesetzblatt 2010 Teil II Nr. 33, Seite 1286 ff.), anwendbar seit 2011.
| Einkunftsart | Grundlage | Besteuerungsrecht |
|---|---|---|
| Gesetzliche Rente der DRV | Artikel 17 Absatz 2 | nur Deutschland |
| Beamtenpension, öffentlicher Dienst | Artikel 18 Absatz 2 | Deutschland, solange Sie deutscher Staatsangehöriger sind |
| Betriebsrente, Riester, Rürup, private Rentenversicherung | Artikel 17 Absatz 1 | Bulgarien als Ansässigkeitsstaat |
| Mieteinkünfte aus deutscher Immobilie | Artikel 6 Absatz 1 | Deutschland |
| Dividenden aus Deutschland | Artikel 10 Absatz 2 | deutsche Quellensteuer maximal 15 Prozent |
| Zinsen aus Deutschland | Artikel 11 Absatz 2 | deutsche Quellensteuer maximal 5 Prozent |
Artikel 17 Absatz 2 ist der Satz, auf den es ankommt: Bezüge aus den gesetzlichen Sozialversicherungssystemen des anderen Staates können abweichend von der Grundregel nur in diesem anderen Staat besteuert werden. Es gibt dazu keine Freigrenze und keine Bagatellregel. Wir haben das Protokoll zum Abkommen vollständig gelesen, es enthält zu Artikel 17 keine einzige Ziffer.
Auf bulgarischer Seite kommt dasselbe Ergebnis noch ein zweites Mal zustande, unabhängig vom Abkommen: Einkünfte aus einer gesetzlichen Pflichtversicherung, auch aus dem Ausland, sind nach dem bulgarischen Einkommensteuergesetz nicht steuerbar. Die bulgarische Steuerverwaltung hat genau diesen Fall, deutsche gesetzliche Rente bei Wohnsitz in Bulgarien, zweimal ausdrücklich beschieden (Stellungnahmen der Zentralverwaltung der НАП Nr. 240 vom 14. April 2022 und Nr. 1294 vom 22. Mai 2023).
Eine offene Frage bleiben Betriebsrenten und private Rentenversicherungen. Das Besteuerungsrecht liegt nach Artikel 17 Absatz 1 bei Bulgarien, ob Bulgarien sie dann tatsächlich mit zehn Prozent belastet oder unter eine nationale Befreiung fasst, konnten wir aus dem Gesetzestext nicht abschließend klären. Wer eine nennenswerte Betriebsrente bezieht, sollte sich vor dem Umzug eine schriftliche Auskunft der НАП einholen. Das kostet nichts und ist die einzige belastbare Antwort.
Der teure Punkt, den niemand erwähnt
Nach dem Wegzug sind Sie in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, Ihre Rente bleibt nach § 49 Absatz 1 Nummer 7 EStG dort steuerpflichtig, und zuständig ist bundesweit das Finanzamt Neubrandenburg.
Und dann greift § 50 Absatz 1 Satz 2 EStG. Bei beschränkter Steuerpflicht wird das zu versteuernde Einkommen rechnerisch um den Grundfreibetrag erhöht. Im Ergebnis beginnt die Steuer beim ersten Euro der steuerpflichtigen Rente. Die Rückausnahme gilt nur für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, und eine Rente ist das nicht. Satz 3 desselben Paragrafen streicht zusätzlich unter anderem den Sonderausgabenabzug für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, außergewöhnliche Belastungen und das Ehegattensplitting. Übrig bleibt der Rentenfreibetrag und eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro.
Der Ausweg heißt § 1 Absatz 3 EStG, Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht. Er ist möglich, wenn mindestens 90 Prozent Ihrer Welteinkünfte der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die übrigen Einkünfte den Grundfreibetrag nicht übersteigen (für 2026 nennt das Finanzamt Neubrandenburg 12.348 Euro). Für einen Rentner, dessen einzige Einkunft die deutsche Rente ist, ist diese Hürde praktisch immer genommen. Sie brauchen dafür die Bescheinigung EU/EWR, bestätigt von der bulgarischen НАП. Weil Bulgarien EU-Mitglied ist, kommt über § 1a EStG auch das Ehegattensplitting wieder in Betracht.
Der Preis dieses Antrags ist der Progressionsvorbehalt nach § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 EStG: Ihre nicht in Deutschland steuerpflichtigen Einkünfte heben den Steuersatz auf die deutschen an. Der Bundesfinanzhof hat im Mai 2025 (Aktenzeichen I R 5/22) bestätigt, dass die Ausnahmen davon in diesem Fall nicht greifen. Wer neben der Rente nennenswerte bulgarische Einkünfte hat, muss also wirklich rechnen statt zu vermuten. Wer nur die Rente hat, fährt mit dem Antrag fast immer besser.
Wie viel Ihrer Rente überhaupt steuerpflichtig ist, hängt allein vom Jahr Ihres Rentenbeginns ab. Für den Jahrgang 2026 sind es 84,0 Prozent, für 2027 dann 84,5 Prozent. Das Wachstumschancengesetz von 2024 hat den jährlichen Anstieg rückwirkend ab dem Jahrgang 2023 von einem auf einen halben Prozentpunkt halbiert und die Hundertprozentmarke von 2040 auf 2058 verschoben. Wer 2018 in Rente ging, liegt weiterhin bei 76 Prozent. Die pauschale Aussage, die Rente werde zu 84 Prozent besteuert, gilt also nur für Neurentner.
Krankenversicherung: das S1 ist der Normalfall
Als deutscher Rentner beantragen Sie vor dem Umzug bei Ihrer Krankenkasse, nicht bei der Rentenversicherung, das Formular S1. Sie legen es bei der bulgarischen НЗОК vor und erhalten danach Sachleistungen nach bulgarischem Recht wie ein bulgarischer Versicherter. Die Kosten rechnet Bulgarien mit Deutschland ab. Beiträge an die НЗОК zahlen Sie nicht, das bulgarische Krankenversicherungsgesetz nimmt in Artikel 33 Absatz 2 ausdrücklich aus, wer nach den EU-Koordinierungsregeln in einem anderen Mitgliedstaat versichert ist.
Zwei Einschränkungen, die im Kleingedruckten stehen. Erstens ist der Leistungsumfang der bulgarische, nicht der deutsche: Zuzahlungen und Eigenanteile tragen Sie selbst, und was das Basispaket nicht deckt, deckt es auch mit S1 nicht. Zweitens endet Ihre deutsche Mitgliedschaft, sobald Sie einen eigenen Leistungsanspruch in Bulgarien erwerben, etwa durch eine bulgarische Rente oder eine Erwerbstätigkeit. Wer hier arbeiten oder eine Firma führen will, verlässt damit den S1-Weg.
Wer noch keine Rente bezieht, also der klassische Frührentner, versichert sich stattdessen selbst: acht Prozent auf mindestens die halbe Mindestbemessungsgrundlage, das sind bis 31. Juli 2026 rund 22,03 Euro und ab 1. August 2026 rund 24,81 Euro im Monat. Dabei zählt Pünktlichkeit: Nach Artikel 109 des Krankenversicherungsgesetzes ruhen Ihre Ansprüche, sobald mehr als drei fällige Monatsbeiträge innerhalb von 36 Monaten offen sind, und wiederhergestellt werden sie erst, wenn alle Beiträge der letzten 60 Monate gezahlt sind. Die im Netz kursierende Regel von sechs Monaten aus 36 gibt es nicht.
Pflege: der Punkt, an dem die Rechnung kippt
Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung, so steht es im Merkblatt der DVKA (Stand 1. März 2023), und die Aufteilung ist präziser, als die meisten erwarten. Geldleistungen, also Pflegegeld, Beiträge für Pflegepersonen und Verhinderungspflege, zahlt Ihre deutsche Pflegekasse weiter nach Bulgarien. Sachleistungen erhalten Sie dagegen nach bulgarischem Recht, und sie werden auf den deutschen Geldleistungsanspruch angerechnet. Wer beides bezieht und die Pflegekasse nicht informiert, bekommt Rückforderungen. Die Begutachtung findet vor Ort in Bulgarien durch eine beauftragte Partnerinstitution statt, die Beratungseinsätze bleiben Pflicht.
Was daraus praktisch folgt, zeigt eine einzige Zahl aus dem Länderbericht von OECD und European Observatory (Dezember 2025): Bulgarien gibt für Langzeitpflege 106 Euro je Einwohner aus, der EU-Schnitt liegt bei 694 Euro. Das deutsche Pflegegeld kommt an, eine ausgebaute Versorgungsstruktur, die Sie dafür kaufen könnten, existiert vielerorts nicht. Für einen 65-Jährigen, der die nächsten zwanzig Jahre plant, ist das die wichtigste Zahl im ganzen Text.
Anmeldung: unspektakulär und an einem Tag erledigt
Als EU-Bürger brauchen Sie für Aufenthalte bis drei Monate nichts außer Ihrem Ausweis. Darüber hinaus stellt die Direktion Migration des Innenministeriums eine Bescheinigung über den längerfristigen Aufenthalt aus, gültig bis zu fünf Jahre. Beantragt wird sie persönlich innerhalb von drei Monaten nach der Einreise, mitzubringen sind Ausweis oder Reisepass, der Nachweis über Krankenversicherung und ausreichende Mittel sowie der Gebührenbeleg. Die Bescheinigung wird am Tag der Antragstellung ausgestellt. Nach fünf Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts können Sie den Daueraufenthalt beantragen.
Zum Thema ausreichende Mittel kursieren feste Eurobeträge. Es gibt keinen. Weder das bulgarische Gesetz noch die EU-Freizügigkeitsrichtlinie kennen einen festen Schwellenwert, die Richtlinie verbietet den Mitgliedstaaten sogar ausdrücklich, einen festzulegen. Wer Ihnen eine konkrete Zahl nennt, hat sie sich ausgedacht.
Was das Leben kostet, und was es nicht kann
Bulgarien ist das günstigste Land der EU: Das Preisniveau des Haushaltskonsums lag 2025 bei 63 Prozent des EU-Durchschnitts, beim Wohnen sogar bei 41 Prozent (NSI und Eurostat, Juni 2026). Die Durchschnittsrente liegt 2026 bei rund 543 Euro, der Mindestlohn bei 620,20 Euro. Eine Zweizimmerwohnung in Sofia kostet nach Marktberichten inzwischen etwa 600 Euro Miete, in Varna, Plovdiv und Burgas eher 400 bis 500 Euro.
Die Richtung gehört allerdings dazu: Die Mieten in Sofia sind 2025 um rund 20 Prozent gestiegen, und die Inflation lag im Juli 2026 bei 4,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Abstand zu Deutschland ist real, er schrumpft aber.
Beim Gesundheitssystem sind die belegten Zahlen unbequem, und wir halten es für unseriös, sie wegzulassen. Alle folgenden Werte stammen aus dem Länderbericht 2025 von OECD und European Observatory. Die Lebenserwartung bei Geburt lag 2024 bei 75,9 Jahren, dem niedrigsten Wert der EU (EU-Schnitt 81,7). Mit 65 Jahren beträgt die fernere Lebenserwartung 15,4 Jahre gegenüber 19,5 in der EU. Die Eigenbeteiligung der Patienten macht rund 35 Prozent der laufenden Gesundheitsausgaben aus, der höchste Wert der EU und mehr als das Doppelte des Durchschnitts von 16 Prozent. Ambulante Leistungen sind zu 58 Prozent öffentlich gedeckt, Zahnbehandlung zu 44 Prozent, Medikamente nur zu 23 Prozent. Die behandelbare Sterblichkeit liegt bei 194 je 100.000 Einwohner gegenüber 90 im EU-Schnitt.
Fair ist auch die Gegenzahl: Der Anteil der Menschen mit ungedecktem medizinischem Bedarf lag 2024 bei nur 1,1 Prozent, unter dem OECD-Schnitt. Die Ärztedichte liegt über dem EU-Durchschnitt, die Pflegekräftedichte deutlich darunter. Wer in Sofia, Varna oder Plovdiv wohnt und Privatleistungen aus eigener Tasche zahlen kann, erlebt ein anderes System als jemand im entvölkerten Landkreis. Und entvölkert ist wörtlich gemeint: Ende 2025 lebten 6.423.207 Menschen in Bulgarien, gut ein Viertel davon in Dörfern, deren Altersstruktur sich rapide verschiebt. Das billige Haus auf dem Land liegt oft in einem Ort, in dem in zehn Jahren weder Bus noch Hausarzt noch Apotheke sein wird.
Fünf Irrtümer, die sich hartnäckig halten
- Die deutsche Rente werde in Bulgarien mit zehn Prozent besteuert. Nein. Artikel 17 Absatz 2 des Abkommens weist das Besteuerungsrecht ausschließlich Deutschland zu, und Bulgarien stellt ausländische Pflichtversicherungsrenten ohnehin frei.
- Der Grundfreibetrag laufe nach dem Wegzug weiter. Nein, § 50 Absatz 1 Satz 2 EStG. Ohne Antrag nach § 1 Absatz 3 EStG beginnt die Steuer beim ersten Euro.
- Die Rente werde zu 84 Prozent besteuert. Nur bei Rentenbeginn 2026. Der Besteuerungsanteil ist an Ihren Rentenjahrgang gebunden.
- Sechs unbezahlte Monatsbeiträge aus 36 unterbrächen den Krankenversicherungsschutz. Diese Regel existiert nicht. Es sind mehr als drei aus 36, und die Wiederherstellung verlangt 60 Monate.
- EU-Bürger bräuchten fünf Jahre Wohnsitz, um Agrarland zu kaufen. Der Europäische Gerichtshof hat diese bulgarische Bedingung am 18. Januar 2024 (Rechtssache C-562/22) als Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verworfen.
Ein Detail zum Schluss, das in keinem Ratgeber steht: Das Abkommen existiert in deutscher, bulgarischer und englischer Fassung, und bei Auslegungsstreit ist der englische Wortlaut maßgebend. Wenn es also einmal wirklich um Geld geht, ist das die Fassung, die zählt.
Wenn Sie den Umzug konkret planen, sind der Reihe nach das S1 bei Ihrer Krankenkasse, der Antrag nach § 1 Absatz 3 EStG beim Finanzamt Neubrandenburg und die Aufenthaltsbescheinigung vor Ort die drei Schritte, die zählen. Die Details zum Alltag haben wir in unserem Leitfaden für Rentner und die ehrlichen Schattenseiten in Bulgarien auswandern: die Nachteile zusammengefasst. Wenn Sie Ihren Fall durchrechnen lassen möchten, schreiben Sie uns, auch dann, wenn die Antwort am Ende lautet, dass Bulgarien für Sie nicht passt.
Allgemeine Informationen nach dem Rechtsstand August 2026, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Prüfen Sie Ihren Einzelfall mit einer zugelassenen Fachkraft. Quellen: Abkommen Deutschland-Bulgarien vom 25.01.2010, Bundesgesetzblatt 2010 II Nr. 33, S. 1286 ff. (Artikel 6, 10, 11, 17, 18, 22 und Protokoll); §§ 1, 1a, 22, 32b, 49, 50 EStG; Bundesfinanzhof, Urteil vom 21.05.2025, I R 5/22; Deutsche Rentenversicherung zum Wachstumschancengesetz, 02.04.2024; Finanzamt Neubrandenburg; Stellungnahmen der bulgarischen НАП Nr. 240 vom 14.04.2022 und Nr. 1294 vom 22.05.2023; bulgarisches Krankenversicherungsgesetz, Artikel 33, 40 und 109; DVKA-Merkblatt zur Pflegeversicherung bei Wohnort im Ausland, Stand 01.03.2023; Gesetz über Einreise, Aufenthalt und Ausreise von EU-Bürgern, Artikel 6, 7, 8, 9 und 16; OECD und European Observatory, State of Health in the EU, Länderbericht Bulgarien 2025; Nationales Statistisches Institut und Eurostat, Preisniveaus Juni 2026 sowie Inflation Juli 2026; Europäischer Gerichtshof, Rechtssache C-562/22 vom 18.01.2024.
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